Stelle Dachdecker/in (m/w/d) in Jüchen
Dachdecker-Job in Jüchen Der eigene Kran hebt, du deckst.
Du deckst Steildächer neu, dichtest Flachdächer ab und arbeitest mit Kupfer, Zink und Schiefer. Das Material hebt bei uns der eigene Kran aufs Dach. Bewerben geht per Kurzformular.
Ohne Anschreiben. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.
Stelle auf einen Blick
- Stelle
- Dachdecker/in mit Gesellenbrief
- Umfang
- Vollzeit
- Arbeitszeit
- 39 Stunden pro Woche
- Beginn
- ab sofort
- Einsatz
- Baustellen in Jüchen und Umgebung
- Bezahlung
- Ecklohn 22,51 € pro Stunde (Tarif Dachdeckerhandwerk ab 1. Oktober 2025)
Die Stelle im Überblick

Das machst du
- Steildächer mit Ziegeln und Dachsteinen neu eindecken und sanieren
- Flachdächer mit Bitumen- oder Kunststoffbahnen abdichten
- Dachfenster einbauen, auch per Kran von außen
- Schiefer decken und an alten Gebäuden arbeiten
- Dämmung bei der Dachsanierung einbauen
Das bringst du mit
- Abgeschlossene Ausbildung als Dachdecker/in
- Schwindelfrei und gern draußen
- Führerschein Klasse B
- Erfahrung mit Metall oder Schiefer ist ein Plus, kein Muss
Das bekommst du
- Der eigene Kran hebt das Material aufs Dach
- Blecharbeiten im eigenen Betrieb: Wir sind Fachbetrieb mit Klempnermeister
- Bezahlung nach Tarif Dachdeckerhandwerk, Ecklohn 22,51 € pro Stunde
- Ganzjährig beschäftigt, im Winter abgesichert über Saison-Kurzarbeitergeld und Wintergeld
- Arbeitskleidung und Werkzeug stellen wir
- Fahrzeug für den Weg zur Baustelle
Quelle: Tarifregister Mecklenburg-Vorpommern, Dachdeckerhandwerk, Stand: Tarif ab 1. Oktober 2025, geprüft am 26.09.2026. Tarifvertrag, gilt für tarifgebundene Betriebe.
Name und Handynummer reichen. Kein Anschreiben, kein Lebenslauf.
Was verdienst du als Dachdecker/in?
Der Tarif im Dachdeckerhandwerk sieht ab 1. Oktober 2025 für Gesellinnen und Gesellen einen Ecklohn von 22,51 € pro Stunde vor. Bei der tariflichen Regelarbeitszeit von 39 Stunden pro Woche sind das rund 3.804 € brutto im Monat, ohne Zuschläge.
| Lohngruppe laut Tarif | Stundenlohn |
|---|---|
| LG 3: Junggeselle/Junggesellin, bis 24 Monate nach der Gesellenprüfung | 20,26 € |
| LG 4: Geselle/Gesellin (Ecklohn) | 22,51 € |
| LG 5: Fachgeselle/Fachgesellin | 24,76 € |
| LG 6: Vorarbeiter/in | 25,89 € |
Für alle Dachdeckerbetriebe verbindlich ist der Branchenmindestlohn für gelernte Kräfte: 16,60 € pro Stunde, ab 1. Januar 2027 sind es 17,10 €. Der höhere Tariflohn gilt für tarifgebundene Betriebe.
Bei uns: Wir zahlen nach Tarif Dachdeckerhandwerk. Deine Lohngruppe klären wir im Gespräch.
Quelle: Tarifregister Mecklenburg-Vorpommern, Dachdeckerhandwerk, Stand: Tarif ab 1. Oktober 2025, geprüft am 26.09.2026. Tarifvertrag, gilt für tarifgebundene Betriebe.
Monatswert: Ecklohn × 169 Stunden, eigene Rechnung. Branchenmindestlohn: 13. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk (BMAS), gültig bis 31.12.2028, Stand 26.09.2026.

Was passiert im Winter?
Im Winter greift eine Regel für das ganze Baugewerbe: In der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März gibt es Saison-Kurzarbeitergeld, wenn Frost, Schnee oder Regen die Arbeit auf dem Dach stoppen.
- Voraussetzung für das Wintergeld: Dein Arbeitsverhältnis darf in der Schlechtwetterzeit nicht aus Wettergründen kündbar sein (§ 102 Abs. 5 SGB III).
- Winterbeschäftigungs-Umlage: Aus ihr kommt das Wintergeld. Sie beträgt 1,6 % der Bruttolöhne, davon trägt der Betrieb 1,0 % und du 0,6 %.
Bei uns: Du bist das ganze Jahr bei uns beschäftigt, auch im Winter.
Quelle: §§ 101, 102, 105 SGB III und §§ 1, 3 Winterbeschäftigungs-Verordnung, Stand 26.09.2026.
- 60 %
- des ausgefallenen Nettolohns zahlt das Saison-Kurzarbeitergeld, mit Kind 67 %. § 105 SGB III
- bis 2,50 €
- Zuschuss-Wintergeld je ausgefallener Stunde, wenn du stattdessen Stunden von deinem Arbeitszeitkonto abbaust. § 102 SGB III
- 1,00 €
- Mehraufwands-Wintergeld je Stunde, die du vom 15. Dezember bis Ende Februar draußen arbeitest (im Dezember bis 90 Stunden, im Januar und Februar je bis 180). § 102 SGB III
Fragen zum Winter? Ruf einfach an.
Fragen zur Stelle
Muss jeder Betrieb den Tariflohn zahlen?
Nein. Der Lohntarif gilt für tarifgebundene Betriebe. Für alle Dachdeckerbetriebe verbindlich ist der Branchenmindestlohn für gelernte Kräfte: 16,60 € pro Stunde, ab 1. Januar 2027 sind es 17,10 €.
Quelle: 13. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk (BMAS), gültig bis 31.12.2028, Stand 26.09.2026.
Brauche ich Erfahrung mit Metall oder Schiefer?
Nein. Erfahrung damit ist ein Plus, kein Muss. Blecharbeiten zeigt dir unser Klempnermeister auf der Baustelle.
Wo arbeite ich?
Auf Baustellen in Jüchen und im Rhein-Kreis Neuss. Der Betrieb sitzt in der Riekestraße 62 in Jüchen.
Wie bewerbe ich mich?
Mit dem Kurzformular auf dieser Seite oder per Anruf unter 02165 913330. Im Kurzformular sind nur Stelle, Name und Handynummer oder E-Mail Pflicht.
Andere Frage? Direkt zum Kurzformular oder anrufen: 02165 913330
So bewirbst du dich
Bewerben geht per Anruf oder mit drei Angaben im Kurzformular: Stelle, Name, Handynummer oder E-Mail.
Drei Schritte, kein Papierkram. Du entscheidest, ob du anrufst oder das Formular nimmst.
Nachricht schicken
Per Anruf oder Kurzformular. Ohne Anschreiben und ohne Lebenslauf.
Kennenlernen
Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen und laden dich zum Gespräch ein. Danach ein Probetag auf der Baustelle.
Zusage
Passt es für beide Seiten, bekommst du deinen Vertrag.
Deine Ansprechperson: Mark Neuß, Geschäftsführer
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